Vergabevorschriften.de by OpenLex

§ 26 LHO NI

Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger

Materialien zu § 26 LHO NI

10
Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung
Stand: 2026

Zu § 26 – Abschnitt 17 Abschnitt 17 VV-LHO, Zu § 26:

Zu § 26 – Abschnitt 17.1 Abschnitt 17.1 VV-LHO, Betriebsanweisung für den Landesbetrieb

Zu § 26 – Abschnitt 17.2 Abschnitt 17.2 VV-LHO, Wirtschaftsplan für den Landesbetrieb

Zu § 26 – Abschnitt 17.3 Abschnitt 17.3 VV-LHO, Wirtschaftsplan für den Landesbetrieb

Zu § 26 – Abschnitt 17.4 Abschnitt 17.4 VV-LHO, Wirtschaftsplan für den Landesbetrieb

Zu § 26 – Abschnitt 17.5 Abschnitt 17.5 VV-LHO, Wirtschaftsplan für den Landesbetrieb

Zu § 26 – Abschnitt 17.6 Abschnitt 17.6 VV-LHO, Soll-Ist-Vergleich des Wirtschaftplans für den Landesbetrieb

Zu § 26 – Abschnitt 17.7 Abschnitt 17.7 VV-LHO, Soll-Ist-Vergleich des Wirtschaftplans für den Landesbetrieb

Zu § 26 – Abschnitt 17.8 Abschnitt 17.8 VV-LHO, Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der Zuwendungsempfänger

Zu § 26 – Abschnitt 17.9 Abschnitt 17.9 VV-LHO, Grundsätze für den Einsatz von DV-Systemen und IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in Landesbetrieben

Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete OpenLex-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B