NI

§ 63 LHO NI

Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen

Materialien zu § 63 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 63

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Entbehrlichkeit und voller Wert sind eigenständig festzustellen. Ein unterwertiger Verkauf benötigt eine zugelassene Ausnahme; ein wirtschaftspolitisches Ziel ersetzt diese nicht.

Bei entwicklungsbezogenen Grundstücksgeschäften kann zusätzlich ein öffentlicher Bauauftrag vorliegen. Bei erheblichem Wert oder besonderer Bedeutung ist die parlamentarische Veräußerungskontrolle nach Absatz 2 zu beachten.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 25.3.2010 – C-451/08, Helmut Müller, ECLI:EU:C:2010:168. Ein öffentlicher Bauauftrag verlangt eine einklagbare Baupflicht und unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber; bloße städtebauliche Planungshoheit genügt nicht.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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