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NI

§ 68 LHO NI

Zuständigkeitsregelungen

Materialien zu § 68 LHO NI

2
Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung
Stand: 2026

Zu § 68 – Abschnitt 43 Abschnitt 43 VV-LHO, Zu § 68:

Zu § 68 – Abschnitt 43.1 Abschnitt 43.1 VV-LHO, Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz

Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

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