NI

§ 3 LHO NI

Wirkungen des Haushaltsplans

Materialien zu § 3 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein Förderansatz allein begründet keinen Zahlungsanspruch; umgekehrt beseitigt ein fehlender Ansatz keine bereits wirksam entstandene Verbindlichkeit. Außenanspruch und haushaltsrechtliche Bereitstellung sind getrennt zu prüfen.

Rechtsprechung

BVerwG, Urteil vom 23.4.2003 – 3 C 25.02, NVwZ 2003, 1384. Förderrichtlinien sind keine Rechtsnormen; maßgeblich sind die tatsächliche Verwaltungspraxis und der Gleichheitssatz, nicht eine eigenständige gesetzesgleiche Auslegung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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