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NI

§ 44 LHO NI

Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Materialien zu § 44 LHO NI

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Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung
Stand: 2026

Zu § 44 – Abschnitt 25 Abschnitt 25 VV-LHO, Zu § 44:

Zu § 44 – Abschnitt 25.1 Abschnitt 25.1 VV-LHO, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)

Zu § 44 – Abschnitt 25.2 Abschnitt 25.2 VV-LHO, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Zu § 44 – Abschnitt 25.3 Abschnitt 25.3 VV-LHO, Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk)

Zu § 44 – Abschnitt 25.4 Abschnitt 25.4 VV-LHO, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)

Zu § 44 – Abschnitt 25.5 Abschnitt 25.5 VV-LHO, Baufachliche Ergänzungsbestimmungen des Landes Niedersachsen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie zu den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (ZBauL)

Zu § 44 – Abschnitt 25.6 Abschnitt 25.6 VV-LHO, Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-BauL)

Quelle: Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

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