Bundesland

§ 3a VOB/A

Zulässigkeitsvoraussetzungen

Materialien zu § 3a VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3a

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Wertgrenzen setzen richtige Schätzung ohne künstliche Teilung voraus. Entscheidend ist die tatsächlich durch Haushalts- oder Landesrecht eingeführte Fassung; die DVA-Veröffentlichung allein bindet nicht jede Stelle. Außerhalb der Grenzen sind Dringlichkeit, Geheimhaltung, Alleinstellung oder andere Tatbestände konkret nachzuweisen.

Nationale Ausnahmen sind nicht wortgleich mit EU-Ausnahmen. Bei eindeutigem grenzüberschreitendem Interesse treten primärrechtliche Anforderungen hinzu.

Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 30.8.2011 – X ZR 55/10, Regenentlastung, NZBau 2012, 46; VergabeR 2012, 26. Binnenmarktrelevanz verlangt eine konkrete Marktprognose; Nebenangebotsanforderungen müssen eine hinreichend klare funktionale und qualitative Vergleichsgrundlage schaffen.

Nachweise

BAnz AT 16.12.2025 B7: Bekanntmachung der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vom 24. November 2025; § 55 BHO in der geltenden Fassung: Verfahrensgrundsatz und Direktauftrag; Matthias Knauff, Das Verhältnis der nachrangigen Vergabeverfahrensarten, NZBau 2018, 134.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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