Bundesland

§ 8b VOB/A

Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

Materialien zu § 8b VOB/A

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 8b

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Übliche Angebotsbearbeitung bleibt unvergütet. Verlangte Entwürfe, Pläne, Statik oder Mengenberechnungen können eine einheitliche angemessene Entschädigung für rechtzeitige ausschreibungsgemäße Angebote auslösen. Maßgeblich ist der besondere Aufwand, nicht die Bezeichnung als Anlage.

Die Zahlung überträgt keine beliebigen Nutzungsrechte; weitergehende Verwendung eigener Bietervorschläge braucht vorherige schriftliche Vereinbarung. Besondere Formregeln für Schiedsvereinbarungen bleiben zu beachten.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 14.2.2008 – C-450/06, Varec, ECLI:EU:C:2008:91. Die Nachprüfungsinstanz muss Geschäftsgeheimnisse schützen und darf geschützte Informationen berücksichtigen, ohne sie allen Beteiligten vollständig offenzulegen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B