Materialien zu § 2 VOB/A
KI-Kommentierung zu § 2
Auslegung
Anforderungen müssen den Bedarf rechtfertigen und verhältnismäßig bleiben. Ausschreibungsreife verlangt fertige Unterlagen und realistische Ausführungsbedingungen; eine nur zur Preisermittlung vorgetäuschte Beschaffung ist unzulässig.
Funktionale Vergabe kann Planung einschließen, braucht aber klare Ziele und Randbedingungen. Unbekannte Baugrund- oder Genehmigungsrisiken lassen sich nicht pauschal als funktionaler Wettbewerb auf Bieter abwälzen.
Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 21.3.2013 – VII ZR 122/11, BauR 2013, 1126. Erforderliche Angaben zu Schadstoffbelastungen sind in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen; ihr Fehlen kann im konkreten Fall ein Verständnis als schadstofffreier Boden rechtfertigen.
BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 – 1 BvR 1160/03, ECLI:DE:BVerfG:2006:rs20060613.1bvr116003. Die Beschränkung des besonderen GWB-Nachprüfungswegs auf Oberschwellenvergaben ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig; Art. 3 Abs. 1 GG bindet auch sonstige staatliche Beschaffung.
Nachweise
Roland M. Stein/Leonard von Rummel, Grenzüberschreitendes Interesse bei Unterschwellenvergaben, NZBau 2018, 589.
Stand
Oktober 2026