Bundesland

§ 2 VOB/A

Grundsätze

Materialien zu § 2 VOB/A

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 2

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Anforderungen müssen den Bedarf rechtfertigen und verhältnismäßig bleiben. Ausschreibungsreife verlangt fertige Unterlagen und realistische Ausführungsbedingungen; eine nur zur Preisermittlung vorgetäuschte Beschaffung ist unzulässig.

Funktionale Vergabe kann Planung einschließen, braucht aber klare Ziele und Randbedingungen. Unbekannte Baugrund- oder Genehmigungsrisiken lassen sich nicht pauschal als funktionaler Wettbewerb auf Bieter abwälzen.

Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 21.3.2013 – VII ZR 122/11, BauR 2013, 1126. Erforderliche Angaben zu Schadstoffbelastungen sind in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen; ihr Fehlen kann im konkreten Fall ein Verständnis als schadstofffreier Boden rechtfertigen.

BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 – 1 BvR 1160/03, ECLI:DE:BVerfG:2006:rs20060613.1bvr116003. Die Beschränkung des besonderen GWB-Nachprüfungswegs auf Oberschwellenvergaben ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig; Art. 3 Abs. 1 GG bindet auch sonstige staatliche Beschaffung.

Nachweise

Roland M. Stein/Leonard von Rummel, Grenzüberschreitendes Interesse bei Unterschwellenvergaben, NZBau 2018, 589.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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