§ 2 VVBesch
Begriffsdefinitionen
Zum Zwecke dieser Verwaltungsvorschrift gelten die nachfolgenden Begriffsbestimmungen:
1.
Beschaffung Beschaffung ist der Einkauf von Waren und Dienstleistungen.
2.
Zentrale Beschaffung Die zentrale Beschaffung ist die Ermittlung, Bündelung und Standardisierung von Waren- und Dienstleistungen zur Deckung der Bedarfe aller Bedarfsstellen im Geltungsbereich dieser Verwaltungsvorschrift in Bezug auf Waren und Dienstleistungen gemäß der Anlage 1 durch die zentralen Beschaffungsstellen, die diese mittels Abschluss von Rahmenvereinbarungen i.d.R. über einen elektronischen Bestellkatalog den Bedarfsstellen zum Abruf auf eigene Rechnung bereitstellen.
3.
1Zentrale Beschaffungsstelle Eine zentrale Beschaffungsstelle ist ein öffentlicher Auftraggeber, der die zentrale Beschaffung für Waren und Dienstleistungen gemäß der Anlage 1 dieser Verwaltungsvorschrift durchführt.2Die zentralen Beschaffungsstellen der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sind unter § 3 Absatz 1 aufgeführt.
4.
1Bedarfsstelle Bedarfsstellen sind die mittelbewirtschaftenden Dienststellen und Einrichtungen, die Waren und/oder Dienstleistungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und über die zentrale Beschaffung beziehen.2Sie beschaffen Waren und Dienstleistungen, sofern diese nicht der zentralen Beschaffung unterliegen.
5.
Nachhaltige Beschaffung Nachhaltige Beschaffung ist der Einkauf von Waren und Dienstleistungen durch zentrale Beschaffungsstellen und Bedarfsstellen unter ganzheitlicher und integrierender Betrachtung und unter Einbeziehung ökologischer, sozialer sowie ökonomischer Aspekte.
6.
Artikel Ein Artikel ist eine einzelne Sache, z.B. ein Stift, ein Tisch, oder eine einzelne Dienstleistung, z. B. eine Übersetzung eines Textes in eine bestimmte Sprache.
7.
Warengruppen Eine Warengruppe ist die Zusammenfassung von Artikeln gleicher Art zu einer Gruppe, z. B. Möbel, Getränke.
8.
Dienstleistungsbereiche Ein Dienstleistungsbereich ist die Zusammenfassung von Artikeln gleicher Art zu einer Gruppe, z. B. Handwerksleistungen, Sicherheitsdienstleistungen.
9.
Sortiment Ein Sortiment ist die Gesamtheit aller angebotenen Warengruppen und Dienstleistungsbereiche einer zentralen Beschaffungsstelle.
Abschnitt 2 – Organisation der Beschaffung