§ 4 VVBesch
Bedarfsstellen
(1) Die Bedarfsstellen haben im Rahmen der zentralen Beschaffung folgende Aufgaben:
1.
1Sie ermitteln den Bedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich.2Der Bedarf ist nach fachlichen sowie entsprechend den Vorgaben gemäß der §§ 6 bis 9 nach ökologischen, sozialen, ökonomischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Standards gemäß § 10 Absatz 4 zu ermitteln.3Die Bedarfsstellen haben hierbei zu prüfen, ob ein Bedarf zur Erfüllung der Aufgaben in absehbarer Zeit besteht ( §§ 6 und 63 der Landeshaushaltsordnung ), d. h. unabweisbar ist.4Sie sind für die Einhaltung der dabei maßgebenden Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und für die Beteiligung der betreffenden mittelbewirtschaftenden Stelle verantwortlich.
2.
Sie geben den zentralen Beschaffungsstellen die benötigten Waren und Dienstleistungen so rechtzeitig auf, dass eine ordnungsgemäße und sachgemäße Vergabe der Aufträge möglich ist.
3.
Sie teilen den zentralen Beschaffungsstellen regelmäßig wiederkehrende Bedarfe mit, die noch nicht durch Rahmenverträge abgedeckt sind.
4.
1Sie wirken bei der Beschreibung der notwendigen Waren und/oder Dienstleistungen in technischer und fachlicher Hinsicht mit.2Die Bedarfsstellen können darüber hinaus Vorschläge zur Losbildung und zur Vergabeart unterbreiten.3Die Bedarfsbeschreibung ist hersteller-, artikel- und wettbewerbsneutral zu formulieren.
5.
Sie nehmen die Waren oder Dienstleistungen aus den Rahmenverträgen der zentralen Beschaffungsstellen entsprechend des eigenen Bedarfs ab und sie bezahlen die Waren und Dienstleistungen an den Rahmenvertragspartner.
(2) Die Bedarfsstellen sollen sich zur Ergänzung der eigenen Fachkompetenz, unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben, bei der eigenverantwortlichen Beschaffung von Artikeln, die Warengruppen und Dienstleistungsbereichen zugehören, die nicht der zentralen Beschaffung unterliegen, der Fachkompetenz
-
der zentralen Beschaffungsstellen,
-
des zentralen Ausschreibungsdienstes und des Vergabemanagements im Einkaufs- und Vergabezentrum bei Immobilien Bremen A.ö.R. sowie
-
des Fachdienstes für Arbeitsschutz der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde)
bedienen.
Ihnen stehen zudem die Unterstützungs- und Beratungsangebote
-
der Kompetenzstelle für sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung im Einkaufs- und Vergabezentrum bei Immobilien Bremen A.ö.R.,
-
der zentralen Service- und Koordinierungsstelle beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen,
-
der Berufsgenossenschaften sowie
-
des Referats „Umweltinnovationen & Anpassung an den Klimawandel“ beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu Grundsatzfragen der ökologischen Beschaffung
zur Verfügung.