Nr. 16 Beschaffungsrichtlinien SL
Verwertung entbehrlich gewordener,
1noch intakter IT-Komponenten und Mobilfunkendgeräte Entbehrlich gewordene, aber noch intakte IT- Komponenten und Mobilfunkendgeräte können unter Beachtung der LHO und unter Gewährleistung von Datensicherheit und Datenschutz durch die Bedarfsstellen eigenverantwortlich verwertet werden.2Geräte, die keiner weiteren Verwendung mehr zugeführt werden können, sind dem IT-Dienstleistungszentrum zu überlassen.3Ein formalisiertes Abgabe- und Verwertungsverfahren wird nicht vorgeschrieben.4Es ist anlassbezogen zu entscheiden.