Nr. 8 Beschaffungsrichtlinien SL
Bedarfsermittlung
1Die Feststellung des Bedarfs, die Abnahme und Bezahlung der bestellten Waren sowie die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel verbleiben in der Verantwortung der einzelnen Bedarfsstellen.2Sie haben vor allem zu prüfen, ob ein Bedarf zur Erfüllung der Aufgaben des Landes unabweisbar notwendig ist.3Die Anforderungen der Bedarfsstellen haben sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu halten.4Mit der Erteilung des Beschaffungsauftrags übernimmt die Bedarfsstelle die Verantwortung dafür, dass die erforderlichen Haushaltsmittel vorhanden sind und wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden.