Nr. 17 Beschaffungsrichtlinien SL
Entsorgung von IT-Komponenten und
1Mobilfunkendgeräten Zu entsorgende IT-Komponenten und Mobilfunkendgeräte sind dem IT-Dienstleistungszentrum zu übergeben.2Die Entsorgung hat unter Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes sowie unter Beachtung von Umweltauflagen zu erfolgen.3Organisatorische Einzelheiten sind in den „Richtlinien für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie (luK-BER) vom 1. Mai 2010 (Amtsbl.4II S. 306) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.