Nr. 21 Beschaffungsrichtlinien SL
Schlussbestimmungen
1Die Beschaffungsrichtlinien treten zum 1. Juli 2025 in Kraft.2Gleichzeitig treten die „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung“ vom 5. November 2020 (Amtsbl.3I S. 1237) außer Kraft.
Saarbrücken, den 30. Juni 2025
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Im Auftrag Weber