Nr. 6 ThürVVöA
6. Öffentliche Aufträge mit Binnenmarktrelevanz
(1) Bei binnenmarktrelevanten Aufträgen sind unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB die aus dem europäischen Primärrecht abgeleiteten Grundsätze der Transparenz, Gleich- behandlung und Nichtdiskriminierung nach der „Mitteilung der Kommission zu Ausle- gungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Auf- träge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen (2006/C 179/02)“ zu beachten.
1(2) Der betreffende Auftrag hat Binnenmarktrelevanz, wenn an diesem ein eindeutiges grenz- überschreitendes Interesse besteht.2Eine solche Binnenmarktrelevanz ist z. B. dann an- zunehmen, wenn der geschätzte Auftragswert, die technischen Merkmale oder der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Ort für ausländische Wirt- schaftsteilnehmer eindeutig interessant sein könnte (z. B. weil sich der Leistungsort über mehrere Mitgliedstaaten erstreckt).3Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit haben, gegebenenfalls ihr Interesse am Auftrag zu bekunden.
1(3) Das Vergabeverfahren ist daher hinreichend bekannt zu machen.2Als Veröffentlichungs- medien kommen u. a. das Internet, nationale Amtsblätter oder Ausschreibungsblätter, re- gionale oder überregionale Zeitungen, aber auch das Amtsblatt der Europäischen Union in Betracht.
1(4) Der Auftragsgegenstand ist diskriminierungsfrei zu beschreiben, Fristen für Interessens- bekundungen und Angebotsabgaben müssen hinreichend lang und alle Teilnehmer bzw. Bieter in der Lage sein, sich im Voraus über die geltenden Verfahrensregeln zu informie- ren und auf deren gleichmäßige Anwendung vertrauen können.2Schließlich muss die Ent- scheidung über die Auftragsvergabe in einem diskriminierungsfreien Verfahren stattfin- den.