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§ 1 KomHKV

Geltungsbereich

Materialien zu § 1 KomHKV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KomHKV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 1

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Verbandsgemeinden, Landkreise und Ämter werden entsprechend erfasst. Bei Treuhandvermögen und Eigenbetrieben ist die gesetzliche Anknüpfung zu prüfen; besondere gesetzliche Betriebsregeln können vorgehen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar KomHKV

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