§ 2 KomHKV
Begriffsbestimmungen
Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:
- 1.AbschreibungenBetrag, der bei Vermögensgegenständen die eingetretenen Wertminderungen erfasst und der als Aufwand angesetzt wird,
- 2.AktivaSumme des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die in der Bilanz aufgeführt werden und die Verwendung des eingesetzten Kapitals nachweisen,
- 3.Aktivierungsfähige Eigenleistungenmonetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten materiellen Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung,
- 4.AnlagevermögenTeil des Vermögens, das der Gemeinde langfristig zur laufenden Aufgabenerfüllung dient,
- 5.Aufwendungenzahlungswirksamer und nicht zahlungswirksamer Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen,
- 6.AusleihungenForderungen, die durch die Hingabe von Kapital erworben werden,
- 7.AuszahlungenAbfluss von Bar- oder Buchgeld,
- 8.Außerplanmäßige Aufwendungen oder AuszahlungenAufwendungen oder Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigung veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind,
- 9.BaumaßnahmenAusführung von Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie deren Instandsetzung, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dienen,
- 10.BilanzGegenüberstellung von Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Stichtag,
- 11.Buchführunglückenlose, betragsmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle,
- 12.Budgetvorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Produktziele und intern festzulegender Budgetregelungen zugewiesen wird,
- 13.EigenkapitalDifferenz zwischen Aktiva und der Summe aus den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz,
- 14.EinzahlungenZufluss von Bar- oder Buchgeld,
- 15.Erträgezahlungswirksamer und nicht zahlungswirksamer Wertezuwachs,
- 16.FinanzmittelKassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks,
- 17.Fremdkapitaldie in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisenden Schulden gegenüber Dritten,
- 18.GeschäftsvorfallVorgang, der Anlass zu Buchungen ist,
- 19.InventarVerzeichnis der Vermögensgegenstände und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt,
- 20.InventurBestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zur Erstellung des Inventars,
- 21.InvestitionVerwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes an materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen,
- 22.InvestitionsförderungsmaßnahmeGewährung von aktivierbaren Zuwendungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Eigenbetriebe gemäß § 35 Absatz 4,
- 23.KassenkrediteKredite zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen,
- 24.KennzahlenZahlen, die quantitativ messbare Sachverhalte in aussagekräftiger, komprimierter Form wiedergeben,
- 25.KonsolidierungZusammenfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und der in § 81 Absatz 1 und 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung genannten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss,
- 26.Kreditedas unter der Verpflichtung der Rückzahlung von Dritten oder von Eigenbetrieben aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite,
- 27.Leistungbewertetes Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit, das zur Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr erzeugt wird,
- 28.PassivaSumme aus Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, die in der Bilanz abgebildet werden und die Herkunft der eingesetzten Mittel nachweisen,
- 29.PlanjahrHaushaltsjahr, für das der Haushaltsplan aufgestellt wird,
- 30.Produktabgrenzbare Leistung oder Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb und innerhalb einer Verwaltungseinheit erbracht werden,
- 31.ProduktbereichZusammenfassung von sachlich zusammengehörenden Produktgruppen,
- 32.ProduktbeschreibungKonkretisierung eines Produktes unter Angaben zur Zielgruppe und zur Auftragsgrundlage,
- 33.ProduktgruppeZusammenfassung von sachlich zusammengehörenden Produkten,
- 34.Produktrahmenverbindlich vorgegebene Mindestanforderung für die Produkthierarchie zur Gliederung des Haushalts,
- 35.Produktzielqualitative und quantitative Zielsetzung, die sich auf die Produkte, auf die dafür zu erbringenden Leistungen und auf die Leistungsmenge bezieht,
- 36.RechnungsabgrenzungspostenPosten der Bilanz, die der periodengerechten Abgrenzung bereits erfolgter Einzahlungen und Auszahlungen dienen und Ertrag oder Aufwand erst in folgenden Perioden darstellen,
- 37.RücklagenBestandteil des Eigenkapitals; ausgewiesen als Rücklagen aus Überschüssen der Jahresergebnisse oder als Sonderrücklagen,
- 38.RückstellungenPassivposten zur Erfassung von ungewissen Verbindlichkeiten und Aufwendungen in der Periode ihres Entstehens mit dem angemessenen Wert der noch ungewissen Verpflichtung,
- 39.SchuldenVerpflichtungen gegenüber Dritten, zum Beispiel Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommende Rechtsgeschäfte, Zahlungsverpflichtungen aus dem Bezug von Lieferungen und Leistungen, die Aufnahme von Kassenkrediten sowie Rückstellungen,
- 40.Signatur, ElektronischeDaten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet,
- 41.Signatur, Fortgeschrittene elektronischeElektronische Signatur, die die folgenden Anforderungen erfüllt: Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwendet sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt wird,
- 42.Signatur, Qualifizierte elektronischeFortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht,
- 43.UmlaufvermögenVermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, der Tätigkeit der Gemeinde dauernd zu dienen und nicht Posten der Rechnungsabgrenzung sind,
- 44.Überplanmäßige Aufwendungen oder AuszahlungenAufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan, zuzüglich der übertragenen Ermächtigungen, übersteigen,
- 45.UmschuldungAblösung von Krediten durch andere Kredite,
- 46.VerbindlichkeitenVerpflichtungen gegenüber Dritten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und ihrer Höhe nach feststehen,
- 47.VerfügungsmittelMittel, die der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen,
- 48.VermögensgegenständeBilanzierungsfähige Güter, die einzeln bewertbar und veräußerbar sind,
- 49.Wirtschaftliches Eigentumliegt vor, wenn die Gemeinde die tatsächliche Herrschaft über einen Vermögensgegenstand in der Weise ausübt, dass sie den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf den Vermögensgegenstand wirtschaftlich ausschließen kann und ihr dauerhaft Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten aus dem Vermögensgegenstand zustehen,
- 50.ZahlungsmittelBargeld und Schecks,
- 51.ZahlungsverkehrAnnahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen,
- 52.ZuweisungenFinanzhilfen, die innerhalb des öffentlichen Bereiches geleistet werden,
- 53.ZuwendungenOberbegriff für Zuweisungen und Zuschüsse,
- 54.ZuschüsseFinanzhilfen, die vom öffentlichen Bereich an den unternehmerischen oder privaten Bereich geleistet werden und umgekehrt.