§ 3 KomHKV
Bestandteile des Haushaltsplans, Anlagen
Der Haushaltsplan besteht aus
- 1.dem Ergebnishaushalt,
- 2.dem Finanzhaushalt,
- 3.den Teilhaushalten und
- 4.dem Stellenplan.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen:
- 1.der Vorbericht,
- 2.eine Übersicht über die dauernde Leistungsfähigkeit,
- 3.eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen; werden Auszahlungen in Jahren fällig, auf die sich der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung des Auszahlungsbedarfs dieser Jahre gesondert darzustellen,
- 4.eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten, der Rücklagen und der Rückstellungen,
- 5.eine Übersicht über die Sonderposten und über die veranschlagten Erträge aus der Auflösung der Sonderposten,
- 6.eine Übersicht über die veranschlagten Erträge und Aufwendungen aus allgemeinen Umlagen,
- 7.eine Übersicht über die Entwicklung des Gesamtergebnisses und der Rücklagen unter Berücksichtigung von Fehlbetragsabdeckungen aus Vorjahren,
- 8.eine Übersicht über alle veranschlagten Investitionen,
- 9.die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe,
- 10.die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist und
- 11.eine Übersicht über die gebildeten Budgets.