§ 23 UVgO Entwurf 2026
Marktplatz Deutschland; Nutzung von Künstlicher Intelligenz
1Hinweis: Mit dem Marktplatz Deutschland wird eine digitale Infrastrukturplattform bereitgestellt, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) durchführen können.2Die Verfahrensarten der Unterschwellenvergabeordnung sollen im Marktplatz Deutschland digital abgebildet werden.3Für marktgängige und digital vergleichbare Waren und Leistungen soll zudem ein vereinfachter Beschaffungsweg bereitgestellt werden.4Der Marktplatz Deutschland umfasst auch automatisierte und KI-gestützte Funktionen zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren.5Konkrete Regelungsinhalte zum Marktplatz Deutschland und zur Nutzung von KI werden in die Unterschwellenvergabeordnung aufgenommen, sobald diese Digitalisierungsinstrumente zur Verfügung stehen.