Bundesland

§ 16c VS VOB/A

Prüfung

Materialien zu § 16c VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 16c VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die nicht ausgeschlossenen Angebote geeigneter Bieter sind rechnerisch, technisch und wirtschaftlich auf die Anforderungen zu prüfen. Beim Widerspruch zwischen Menge mal Einheitspreis und Positionssumme entscheidet grundsätzlich der Einheitspreis, beim Pauschalvertrag die Pauschalsumme.

Die nach Prüfung feststehenden Endbeträge sind in der Öffnungsniederschrift zu vermerken. Die technischen und sicherheitsbezogenen Eigenschaften sind anhand der maßgeblichen Unterlagen zu prüfen; die spätere vergleichende Wertung folgt § 16d VS.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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