Materialien zu § 9c VS VOB/A
KI-Kommentierung zu § 9c VS
Auslegung
Sicherheit ist zuerst auf Erforderlichkeit zu prüfen, insbesondere angesichts des Verzichtsgrundsatzes bei kleineren Aufträgen sowie nicht offenen und verhandelten Verfahren und Dialogen. Fünf Prozent Vertragserfüllungs- und drei Prozent Mängelsicherheit sind Sollgrenzen, keine automatische Berechtigung.
Bürgschaft, Abschlagseinbehalt und Rückgabefrist wirken zusammen; doppelte Absicherung desselben Risikos kann unangemessen sein. Privatbaurechtlich akzeptierte höhere Sicherheiten verdrängen die strengeren Vergabevorgaben nicht.
Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 9.12.2010 – VII ZR 7/10, NZBau 2011, 229. Eine kumulative Sicherungsbelastung kann den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen und zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Sicherungsabrede führen.
BGH, Urteil vom 16.6.2016 – VII ZR 29/13, ECLI:DE:BGH:2016:160616UVIIZR29.13.0. Das Zusammenwirken formularmäßiger Sicherungsregelungen ist bei der Prüfung einer unangemessenen Gesamtbelastung zu berücksichtigen.
Nachweise
VOB/B 2016: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
Stand
Oktober 2026