Bundesland

§ 20 VS VOB/A

Dokumentation

Materialien zu § 20 VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 20 VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Zeitnah festzuhalten sind Stufen, Maßnahmen, Feststellungen und tragende Entscheidungsgründe in Textform. Der Mindestkatalog umfasst insbesondere Leistungsumfang und Wert, Auswahl und Ablehnung von Unternehmen, niedrige Angebote, Zuschlag, bekannte Unterauftragsanteile und Verfahrenswahl. Längere Wiederholungszeiträume und Rahmenlaufzeiten sind im vorgesehenen Umfang zu begründen.

Elektronische Verfahrensabläufe sind durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Wird auf zusätzlich verlangte Unterlagen verzichtet, verlangt Absatz 2 eine Begründung.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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