Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder über sowohl die Planung als auch die Ausführung
- 1.
eines Bauvorhabens oder eines Bauwerks für den Auftraggeber, das
- a)
Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und
- b)
eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, oder
- 2.
einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommenden Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.
Im Bereich Verteidigung und Sicherheit haben Bauaufträge Bauleistungen zum Gegenstand, die in allen Phasen ihres Lebenszyklus im unmittelbaren Zusammenhang mit den in
§ 104 Absatz 1 GWB genannten Ausrüstungen stehen, sowie Bauleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bauleistungen im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags. Bauleistungen im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags sind Bauleistungen, bei deren Erbringung Verschlusssachen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder nach den entsprechenden Bestimmungen der Länder verwendet werden oder die solche Verschlusssachen erfordern oder beinhalten.
Stand
Oktober 2026