Bundesland

§ 6c VS VOB/A

Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Materialien zu § 6c VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 6c VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für Umweltmanagement können insbesondere EMAS oder einschlägige europäische beziehungsweise internationale Normen herangezogen werden. Qualitätssicherungsnachweise knüpfen an die vorgesehenen europäischen Normen und Zertifizierungsverfahren an. Gleichwertige Bescheinigungen aus anderen Mitgliedstaaten und andere gleichwertige Maßnahmen sind anzuerkennen.

Maßgeblich ist deren tatsächlicher Aussagegehalt für den konkreten Auftrag, nicht der Sitz der bescheinigenden Stelle. Zusätzliche Zugangsvoraussetzungen des EU-Abschnitts dürfen nicht in den abweichenden VS-Wortlaut übertragen werden.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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