Bundesland

§ 3a VS VOB/A

Zulässigkeitsvoraussetzungen

Materialien zu § 3a VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 3a VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb stehen regulär zur Verfügung. Ohne öffentlichen Wettbewerb müssen etwa gescheiterte Vorverfahren, tatsächliche technische oder rechtliche Alleinstellung, zwingende Dringlichkeit beziehungsweise dringliche Krisengründe oder ein angekündigter Wiederholungsauftrag vorliegen.

Bei wiederholten gleichartigen Bauleistungen ist grundsätzlich die Fünfjahresfrist und die ursprüngliche Wertberücksichtigung zu beachten. Der Dialog verlangt objektive Unfähigkeit, die technischen Mittel oder rechtlichen beziehungsweise finanziellen Bedingungen anzugeben.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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