Bundesland

§ 8b VS VOB/A

Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

Materialien zu § 8b VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 8b VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Gewöhnliche Angebotserstellung bleibt unentgeltlich; ausdrücklich geforderte eigenständige Entwürfe, Berechnungen und vergleichbare Ausarbeitungen benötigen eine angemessene einheitliche Entschädigung nach den Voraussetzungen der Norm. Für Verhandlungen und Dialog gelten die bezeichneten Grundsätze entsprechend. Die Angebotsunterlagen und eigenen Vorschläge dienen grundsätzlich nur der Prüfung und Wertung.

Weitergehende Verwendung verlangt eine vorherige schriftliche Vereinbarung. Für eine Schiedsvereinbarung gelten die gesonderten Formvoraussetzungen.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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