Bundesland

§ 13 VS VOB/A

Form und Inhalt der Angebote

Materialien zu § 13 VS VOB/A

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 13 VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Stelle legt die Einreichungsform fest. Angebote müssen unterzeichnet sein; elektronische Angebote erhalten nach ihrer Wahl die vorgesehene fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur beziehungsweise ein entsprechendes Siegel. Verschlüsselung und Schutz bis zur Öffnung sind sicherzustellen.

Preise, verlangte Erklärungen und unveränderte Vertragsgrundlagen müssen vorliegen. Gleichwertige technische Abweichungen sind mit dem Angebot zu kennzeichnen und nachzuweisen. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote folgen den besonderen Kennzeichnungs- und Eigenständigkeitsregeln.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B