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§ 10c VS VOB/A

Fristen im Verhandlungsverfahren

Materialien zu § 10c VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 10c VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Mit Teilnahmewettbewerb gelten die ausdrücklich bezeichneten Absätze des § 10b VS für Bewerbung, elektronische Verkürzung, Dringlichkeit und Bindung sowie § 10 VS. Ohne Teilnahmewettbewerb verlangt die Norm auch bei Dringlichkeit grundsätzlich mindestens zehn Kalendertage Angebotszeit.

Notwendige Besichtigung und Unterlagenbeschaffung sind zusätzlich zu berücksichtigen. Die Verweisung macht nicht automatisch alle Angebotsfristregeln des nicht offenen Verfahrens zum Inhalt des Verhandlungsverfahrens.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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