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Anhang TS VS VOB/A

Anhang TS Technische Spezifikationen

Materialien zu Anhang TS VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Anhang TS VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Technische Spezifikationen erfassen auch Prüfmethoden, Umweltleistung, Zugänglichkeit und Herstellungsprozesse, bleiben aber an Auftragsbezug und Verhältnismäßigkeit gebunden. Eine Norm wird nicht allein durch ihre Definition verbindlich; das folgt erst aus sonstigem Recht oder wirksamer Festlegung. Europäische technische Bewertung belegt nur geprüfte Merkmale, nicht automatisch sämtliche ausgeschriebenen Eigenschaften.

Bauprodukten- und Bauordnungsrecht sind zusätzlich zu beachten. Geschützte Merkmale müssen berechtigten Bietern verständlich sein; ein unbestimmtes internes Militärkürzel genügt nicht.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 25.10.2018 – C-413/17, Roche Lietuva, ECLI:EU:C:2018:865. Technische Anforderungen müssen den Beschaffungsbedarf unter Wahrung von Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit abbilden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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