§ 10d VS VOB/A
Fristen im wettbewerblichen Dialog
Beim wettbewerblichen Dialog ist entsprechend §§ 10 VS und 10b VS Absatz 1, 2 und 8 bis 9 zu verfahren.
Die gezielte Verweisung betrifft § 10 VS und § 10b VS Absätze 1, 2 sowie 8 und 9. Damit gelten die reguläre Bewerbungsfrist, ihre besondere elektronische Verkürzung und die Regeln der Bindung. Die Gesprächs- und anschließenden Angebotsphasen müssen dem tatsächlichen Konzeptaufwand entsprechen. Das eigenständige VS-Regime enthält hier keine Innovationspartnerschaft.
BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.
Stand
Oktober 2026