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§ 10b VS VOB/A

Fristen im nicht offenen Verfahren

Materialien zu § 10b VS VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 10b VS

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Bewerbungsfrist beträgt grundsätzlich mindestens 37 Kalendertage, bei der bezeichneten elektronischen Bekanntmachung ist die Siebentagesverkürzung möglich. Die reguläre Angebotsfrist beträgt mindestens 40 Tage. Eine qualifizierte Vorinformation eröffnet die besondere Verkürzung mit 36 beziehungsweise mindestens 22 Tagen; ihre zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen sind zu prüfen.

Vollständiger elektronischer Unterlagenzugang kann weitere fünf Tage ermöglichen. Für Dringlichkeit gelten die besonderen Teilnahme- und Angebotsuntergrenzen. Eine Bindefrist über 30 Kalendertage soll nur in begründeten Fällen festgelegt werden.

Nachweise

BAnz AT 24.08.2026 B6: Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) – Ausgabe 2026 – vom 22. Juli 2026; Richtlinie 2009/81/EG über Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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