NI

§ 17a LHO NI

Leistungsbezogene Haushaltsplanaufstellung und -bewirtschaftung

Materialien zu § 17a LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 17a

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Budgetierung hebt den bewilligten Ausgabeumfang nicht auf. Zweckbindungen, Übertragbarkeit und Deckungsfähigkeit müssen ausdrücklich festgelegt werden; die organisatorische Zusammenlegung von Fach- und Finanzverantwortung schafft sie nicht selbst.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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