NI

§ 13 LHO NI

Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan

Materialien zu § 13 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 13

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Investitionen sind nach der gesetzlichen Definition zuzuordnen; eine politisch gewünschte Zukunftswirkung macht laufende Ausgaben nicht automatisch zu Investitionen. Der Finanzierungssaldo ist um die ausdrücklich genannten Finanzierungsvorgänge zu bereinigen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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