NI

§ 96 LHO NI

Prüfungsergebnis

Materialien zu § 96 LHO NI

2
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 96

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Festgestellte Mängel und mögliche Gegenargumente müssen vor abschließender Behandlung nachvollziehbar abgeglichen werden. Besonders bedeutsame Ergebnisse sind dem Finanzministerium mitzuteilen; die Mitteilung ersetzt keinen gesondert erforderlichen Rückforderungsbescheid. Zugang Dritter zum abschließend festgestellten Ergebnis ist unter den gesetzlichen Bedingungen möglich; die internen Prüfungsakten bleiben zum Verfahrensschutz ausgeschlossen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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