NI

§ 33 LHO NI

Nachtragshaushalte

Materialien zu § 33 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 33

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die gesetzliche Einbringungsfrist bis Jahresende ist keine Erlaubnis, einen abgeschlossenen Haushalt nachträglich rückwirkend neu zu ermächtigen. Bei der zeitlichen Behandlung sind insbesondere die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Vorherigkeit und jährliche Zuordnung zu beachten.

Rechtsprechung

BVerfG, Urteil vom 15.11.2023 – 2 BvF 1/22, Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021, ECLI:DE:BVerfG:2023:fs20231115.2bvf000122. Notlagenkredite benötigen einen nachvollziehbaren Notlagenbezug und eine verfassungsgemäße jährliche Zuordnung; ein Nachtrag darf nicht rückwirkend einen abgeschlossenen Haushalt verändern.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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