NI

§ 68 LHO NI

Zuständigkeitsregelungen

Materialien zu § 68 LHO NI

3
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 68

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Prüferbestellung und Verzicht auf Rechte sind gesonderte Entscheidungen. Ein Verzicht darf nicht allein aus einer unterbliebenen Ausübung oder dem Wunsch der Gesellschaft abgeleitet werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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