NI

Materialien zu § 118 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 118

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eine frühere Sonderregel kann für neue Vorgänge nicht allein aufgrund ihrer ehemaligen Paragraphennummer weiter angewandt werden. Der aktuelle Inkrafttretens- und Ablösungszusammenhang ist in § 119 geregelt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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