NI

§ 104 LHO NI

Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts

Materialien zu § 104 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 104

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Gesetzliche Finanzierung, beherrschende Verwaltung, Vereinbarung und zulässige Satzungsregel sind getrennte Tatbestände. Der bloße Vertragsschluss mit dem Land macht ein gewöhnliches Lieferunternehmen nicht insgesamt prüfungspflichtig.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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