NI

§ 61 LHO NI

Interne Verrechnungen

Materialien zu § 61 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 61

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eine Vermögensüberlassung zwischen Dienststellen ist nicht allein wegen des einheitlichen Rechtsträgers kostenfrei. Die besonderen Regeln für Landesbetriebe und Sondervermögen sowie zugelassene Vereinfachungen sind gesondert zu beachten.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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