NI

§ 18e LHO NI

Verordnungsermächtigung

Materialien zu § 18e LHO NI

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 18e

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Steuerbegriff, Konjunkturkomponente und Kontenerfassung müssen sich innerhalb der §§ 18a bis 18d halten. Eine methodische Detailregel darf keine eigenständige zusätzliche Kreditermächtigung schaffen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B