NI

§ 26 LHO NI

Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger

Materialien zu § 26 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 26

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Nur Zuführungen und Ablieferungen erscheinen unmittelbar im Kernhaushalt; Wirtschaftsplan beziehungsweise Übersichten müssen die dahinterstehende Tätigkeit erkennbar machen. Die organisatorische Auslagerung beseitigt keine parlamentarische Haushaltsverantwortung.

Nachweise

Till Valentin Meickmann: Schattenhaushalte und parlamentarisches Budgetrecht – Verfassungsrechtliche Grenzen nicht rechtsfähiger Sondervermögen, NVwZ 2022, 106–111.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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