NI

§ 100 LHO NI

Prüfung durch Staatliche Rechnungsprüfungsämter

Materialien zu § 100 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 100

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für ihre Prüfungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Befugnisse und die Weisungen des Rechnungshofs. Die Einschaltung eines Prüfungsamts macht die Prüfung nicht zu einer bloßen internen Kontrolle der geprüften Verwaltung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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