NI

§ 113 LHO NI

Grundsatz

Materialien zu § 113 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 113

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Abweichungen benötigen eine gesetzliche Grundlage. Die gesonderte Vermögensmasse erlaubt weder verdeckte Finanzierung noch einen pauschalen Entzug parlamentarischer Kontrolle.

Nachweise

Till Valentin Meickmann: Schattenhaushalte und parlamentarisches Budgetrecht – Verfassungsrechtliche Grenzen nicht rechtsfähiger Sondervermögen, NVwZ 2022, 106–111.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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