NI

§ 28 LHO NI

Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans

Materialien zu § 28 LHO NI

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 28

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Das vorgeschriebene Benehmen verlangt Beteiligung, aber nicht in jedem Punkt Zustimmung des betroffenen Ressorts. Bei nicht akzeptierten Änderungen institutionell besonders geschützter Voranschläge sind die vorgesehenen Mitteilungs- und Eskalationswege einzuhalten.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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