Materialien zu § 83 LHO NI
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026
KI-Kommentierung zu § 83
Auslegung
Übertragene und neu zu übertragende Einnahme- und Ausgabereste sind gesondert abzugleichen. Erst daraus ergibt sich das rechnungsmäßige Ergebnis; ein positiver Kassenbestand allein erlaubt keine Aussage über die noch bestehenden Ermächtigungen.
Normverweise
Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand
Oktober 2026