NI

§ 37 LHO NI

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Materialien zu § 37 LHO NI

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 37

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Ausnahme darf ein rechtzeitig mögliches parlamentarisches Haushaltsverfahren nicht ersetzen. Erforderliche Einwilligung, Ausgleich und Unterrichtung sind gesondert einzuhalten; bereits eingegangene rechtswidrige Verpflichtungen rechtfertigen sich nicht rückwirkend selbst.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar LHO NI

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