Nr. 10.1 VV Öffentliches Auftragswesen
Anforderungen an die Barrierefreiheit
1Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind die Anforderungen der Barrierefreiheit nach dem Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen vom 16. Dezember 2002 (GVBI.2S. 481, BS 87-1) in der jeweils geltenden Fassung im Rahmen verfügbarer Mittel, wo immer dies sinnvoll ist, zu berücksichtigen.3Die auf die jeweilige Vergabe anzupassenden technischen Spezifikationen sind klar festzulegen, sodass alle Bewerber oder Bieter wissen, was die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers umfassen.4Praktische Hilfestellungen und Formulierungshilfen für die Leistungsbeschreibung sind im Internet unter „www.barrierefrei.rlp.de“ abrufbar.