Nr. 4.3 VV Öffentliches Auftragswesen
Direktauftrag
1Die Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen ist unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zulässig.2Hierzu empfiehlt sich, eine Markterkundung (z. B. Preisrecherche) durchzuführen.