Nr. 7.1 VV Öffentliches Auftragswesen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
1Für die Zuordnung von Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes zu den kleinen und mittleren Unternehmen sind die in der nachfolgenden Tabelle genannten quantitativen Kriterien (KMU-Definition 1 ) zugrunde zu legen.2Kriterium Kriterium 1 Kriterium 2 Kriterium 3 Unternehmenstyp Anzahl Beschäftigte Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme Zugehörigkeit zu anderen Unternehmen Kleinstunternehmen < 10 Umsatz: ≤ 2 Mio.3EUR oder Bilanzsumme: ≤ 2 Mio.4EUR Zugehörigkeit zu keiner Gruppe verbundener Unternehmen oder Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundener Unternehmen, die die Voraussetzungen von 1 und 2 erfüllt.5Kleine Unternehmen < 50 Umsatz: ≤ 10 Mio.6EUR oder Bilanzsumme: ≤ 10 Mio.7EUR Mittlere Unternehmen < 250 Umsatz: ≤ 50 Mio.8EUR oder Bilanzsumme: ≤ 43 Mio.9EUR Demnach dürfen die Anzahl der Beschäftigten 249 und der Jahresumsatz 50 Mio.10Euro oder die Jahresbilanzsumme 43 Mio.11Euro nicht überschreiten.12Zudem muss ein Unternehmen von Großunternehmen in dem Sinne unabhängig sein, dass sich weniger als 25 v. H. des Kapitals oder der Stimmanteile im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die dieser KMU-Definition nicht entsprechen.