Nr. 18.2 VV Öffentliches Auftragswesen
Nachprüfung durch die Vergabeprüfstelle
1Die Nachprüfung von wirtschaftlich bedeutsamen öffentlichen Aufträgen obliegt der landesweit zuständigen Vergabeprüfstelle bei dem für die Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Ministerium.2Die Kontaktdaten der Vergabeprüfstelle lauten: Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz E-Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de Einzelheiten, insbesondere zu den Voraussetzungen, der Einleitung einer strukturierten Nachprüfung und der Entscheidung der Vergabeprüfstelle sowie zu den Kosten einer Nachprüfung ergeben sich aus § 7 a des Mittelstandsförderungsgesetzes in Verbindung mit der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen.